Allgemeine Geschäftsbedingungen zu grafischen Leistungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1. Verbindlichkeit

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Medienagentur/Druckerei.

2. Zahlungsbedingungen

Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. Nettorechnungsbeträge unter € 100,- und Dienstleistungen, wie die Anfertigung von Unternehmensbildent­­wür­fen oder Internet-Seiten, sind sofort rein netto fällig. Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien durch die Medienagentur/Druckerei hat diese das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers berechtigt uns, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Dies gilt auch, wenn ein Zahlungsziel überschritten wird. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Gegenüber unseren Ansprüchen können Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht geltend gemacht werden, soweit die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Naila.

Gerichtsstand ist Hof/Saale.

4. Lieferungen

Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers.

5. Für Überschreitung der Lieferfrist

ist die Medienagentur/Druckerei nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann nicht verlangt werden.

6. Beanstandungen

sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Soweit es sich um einen nicht offensichtlichen Mangel handelt, sind Beanstandungen innerhalb eines Jahres zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen (Mangelfall) sind wir zunächst nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung bleibt der Anspruch auf Minderung gegeben. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials können wir nur im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Zulieferanten verantwortlich gemacht werden. In einem solchen Fall treten wir auf Verlangen unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber ab. Bei Durchschreibesätzen, deren Einzelblätter maschinell zusammengetragen und geleimt werden, kann eine Fehlerquote von 10 Stück je 1000 Sätze nicht beanstandet werden.

7. Vom Auftraggeber beschafftes Material,

gleichwohl welcher Art, ist der Medienagentur/Druckerei frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.

8. Proben, Entwürfe und Skizzen

werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

9. Eigentums- und Urheberrecht

Die zur Herstellung benötigten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Satzdaten, Reinzeichnungen und Druckplatten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Medienagentur/Druckerei und werden nicht ausgeliefert. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung der Medienagentur/Druckerei. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druck- und Werbevorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Die Medienagentur/Druckerei übernimmt keine Haftung für die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie Texte, Zeichnungen, Bilder, Videos usw. hinsichtlich Urheber- und Vervielfältigungsrecht.

10. Versicherungen

Wenn die der Medienagentur/Druckerei übergebenen Manuskripte, Originale, Druckdaten, Datenträger, Druckunterlagen, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

11. Satzfehler

werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von den Mediengestaltern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

12. Korrekturabzüge

sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Medienagentur/Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben. Die Medienagentur/Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Telefon aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

13. Mehr- oder Minderlieferung

Im allgemeinen liefert die Medienagentur/Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und besonders schwierigem Druck auf 10% jeweils zuzüglich der Toleranzsätze der Papiererzeuger.

14. Periodische Arbeiten

Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über € 250,- liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Quartalsende.

15. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen,

wie z. B. Druckarbeiten, Reinzeichnungen, Filme, Klischees, Druckdaten, Datenträger, Druckunterlagen, fremde Papiere usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.

16. Betriebsstörungen

– sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik, unverschuldeten Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Medienagentur/Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu laufenden Dienstleistungsverträgen

§1 bis §3 gemäß entsprechendem Dienstleistungsvertrag

§ 4 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

  1. Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der Auftragnehmerin sind die von der Auftraggeberin in § 1 geregelten Leistungspositionen.
  2. Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs für die Dauer dieses Vertrages, die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Nutzung der unter diesem Vertrag jeweiligen erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, sowie das Online-Recht. Unter der Voraussetzung, dass der Vertrag von der Auftraggeberin vollständig bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfüllt wird, gehen die Rechte bei Vertragsbeendigung auf den Auftraggeber über.
  3. Wünscht die Auftraggeberin eine Umgestaltung der Basisversion der ursprünglichen Graphik mit der Folge, dass die neue Dateneinstellung nicht lediglich eine Ergänzung oder Aktualisierung dieser darstellt, sondern es sich vielmehr um die Gestaltung eines neuen Werks, in erster Linie eines neuen Designs sowie einer anderen gestalterischen Struktur handelt, so wird dies nicht von den Bedingungen dieses Vertrages erfasst. Der Auftragnehmerin steht es in diesem Fall frei, dieses Anliegen unter Angaben von Gründen schriftlich abzulehnen oder der Auftraggeberin Design- Leistungen im Rahmen eines neuen Vertrags mit anderen Konditionen anzubieten.
  4. Der Auftragnehmerin ist ausdrücklich die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte, Logos, Audios, Links etc.), die die Auftraggeberin bereitstellt, gestattet für Projekte und Webseiten, die die Auftragnehmerin für die Auftraggeberin erstellt. Die Auftraggeberin gewährt der Auftragnehmerin an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte, Logos, Audios, Links etc.) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Auftragnehmerin wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

§ 5 Pflichten der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin entwickelt graphische Leistungen und Druckmaterialien der Auftraggeber insowie Teile des graphischen Auftritts der Auftraggeberin im Internet.
  2. Der Leistungsumfang umfasst die funktionelle Betreuung der Website, aber nicht das Hosting und die inhaltliche oder rechtliche Prüfung der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Informationen, Angaben und Dateien. Die Auftraggeberin sichert zu, dass das von ihr zur Verfügung gestellte Datenmaterial frei von Rechten Dritter ist.

§ 6 Gestaltung der Zusammenarbeit

  1. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
  2. Soweit die Auftraggeberin der Auftragnehmerin Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Graphiken oder Werbemaßnahmen überlässt, versichert sie, dass sie zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
  3. Jeder Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmerin in seiner Region mit Empfehlungen.

§ 7 Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-Roms, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien der Auftraggeberin oder mit ihr verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen
Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, soweit in § 3 keine andere Laufzeit vertraglich bestimmt ist.
  2. Wird der Vertrag nicht fristgemäß im Rahmen der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit ohne weitere Mitteilung jeweils um die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 30 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen. Sie hat schriftlich zu erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Monatsentgelte für Leistungen der Auftragnehmerin, welche im Voraus über die Dauer der Laufzeit hinaus entrichtet wurden, erhält die Auftraggeberin abzüglich des Anteils der Laufzeit, auf volle Monate gerechnet, zurückerstattet. Diese Rückerstattung ist im Fall der außerordentlichen Kündigung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.

§ 9 Preisanpassungen

  1. Mit Zahlung der in § 2 Ziffer 1. vereinbarten Pauschalvergütung sind die unter § 1 gewählten Leistungen abgegolten. Für den Fall, dass der Leistungsabruf durch die Auftraggeberin dazu führt, dass der in § 1 vereinbarte Zeitaufwand um mehr als 15 % überschritten wird, gelten die über diese Menge hinausgehenden Zeiten als zusätzliche Leistungen und sind gem. § 9 Ziffer 4. zusätzlich zu vergüten.
  2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Vergütung zu Beginn eines Vertragsjahres entsprechend ihrer aktuellen Preisliste anzupassen. Die Auftragnehmerin teilt der Auftraggeberin eine Änderung der Vergütung mindestens 12 Monate vorher schriftlich mit.
  3. Bei einer Erhöhung der Vergütung ist die Auftraggeberin berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsverlangens den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgelterhöhung zu kündigen.
  4. Zusätzliche Leistungen der Auftragnehmerin sind von der Auftraggeberin, soweit nicht Abweichendes vereinbart worden ist, gesondert nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundenhonorar der Auftragnehmerin und ggf. gegen Erstattung der Reisekosten/ Spesen zu vergüten. Die Vergütung hierfür ist sofort ohne Abzug fällig.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Auftraggeberin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Auftraggeberin gilt.
  2. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten haftet die Auftragnehmerin nicht.
  3. Die Auftragnehmerin ist für die Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte, Logos, Audios, Links etc.), die die Auftraggeberin bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
    Die Auftraggeberin sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil sie den oder die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
    Die Auftraggeberin verpflichtet sich die Auftragnehmerin bei der Abwehr von Ansprüchen zu unterstützen, die Dritte gegenüber der Auftragnehmerin aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) oder aufgrund möglicher Rechtsverstöße an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch Zurverfügungstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
    Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von jeglicher Haftung freizustellen und ist der Auftragnehmerin zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten und Aufwendungen, insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten, verpflichtet, die der Auftragnehmerin durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
    Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme der Auftragnehmerin durch Dritte wegen weiterer im Rahmen dieses Vertrages erbrachter Leistungen, soweit der Rechtsverstoß auf Inhalten beruht, die die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt hat.

§ 11 Allgemeine Vorschriften

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin werden nicht Vertragsinhalt. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis dieses Vertrages.
  2. Ansprüche aus der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien kann die Auftraggeberin nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin abtreten.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
  4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern die Auftraggeberin Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  5. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
    Zu mündlichen Nebenabreden und von den Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich seiner Anlagen und abweichenden Zusicherungen ist ausschließlich der Geschäftsführer der Komplementärin der Auftragnehmerin ermächtigt.
  6. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam
    oder undurchführbar ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich gewollten am Nächsten kommt.
    Gleiches gilt, sofern der Vertrag eine Lücke enthält.

Webdesigner (m/w/d)

Wir entwickeln ganzheitliche Marketing-Konzepte für mittelständische Kunden aus dem (Genuss-)Handwerk. Unser Anspruch ist es, anders und laut zu gestalten, ganz nach unserem Motto ‚MOve Your Ass‘. Deshalb suchen wir ab sofort Verstärkung für unser Team.

Was wir suchen:

  • Eine herzliche und kollegiale Person, die unser Team verstärkt, mit uns lacht und mit der wir gemeinsam Herausforderungen angehen können
  • Fundiertes Wissen im Bereich der Gestaltung von Websites, Webshops sowie User Centered Design
  • UI & UX
  • Grundwissen in Suchmaschinenoptimierung
  • Gute Kenntnisse in HTML, CSS sowie SCSS
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit Wordpress
  • Sicherheit im Umgang mit Adobe Creative Cloud, Schwerpunkt XD
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Mut zu provokantem, polarisierendem und auffälligem Design

What you see is what you get:

  • Ein Team bestehend aus systematischen Marketern, leidenschaftlichen Programmierern und kreativen Designern, denen gemeinschaftliches Arbeiten, Zusammenhalt und Kollegialität sehr am Herzen liegen
  • Eine sehr gute Work-Life-Balance, die perfekt zu deinen Freizeitaktivitäten im schönen Frankenwald passt
  • Modernste Technik/Software und flexible Arbeitszeiten
  • Möglichkeit zum Homeoffice
  • Regelmäßige Kreativnachmittage zur Fortbildung und zum Austausch in der Gruppe
  • Agenturgedöns, wie Obstkorb, gefiltertes Wasser, Kicker und ab und an auch mal einen Hund, der auf deinen Füßen schläft