Das Internet ist heute das Tor zu unzähligen Informationen, Dienstleistungen und sozialen Interaktionen. Es ermöglicht uns, auf Tastendruck Wissen zu erlangen, Produkte zu kaufen und mit Menschen weltweit in Kontakt zu treten. Doch für viele Menschen mit Einschränkungen ist dieses Tor oft nicht weit geöffnet, sondern durch Barrieren versperrt. Ein unzugängliches Web kann dabei zu einem erheblichen Hindernis werden – sei es für blinde Menschen, für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder für solche, die auf barrierefreie Kommunikation angewiesen sind. Hier setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an. Dieses Gesetz soll das Internet für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, zugänglicher machen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es ist ein komplexes Wort mit tiefgreifender Wirkung. Denn es legt nicht nur fest, wer davon betroffen ist, sondern auch, welche Schritte unternommen werden müssen, um mehr Chancengleichheit für alle Beteiligten im Web zu erreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle relevanten Unternehmen nachweisen, dass sie aktiv an der Umsetzung barrierefreier Lösungen arbeiten.
Sicher ist dir beim Scrollen auf einer Website schon einmal aufgefallen, wie klein oftmals die Texte dargestellt werden? Oder, dass eingebettete Videos oft keine Untertitel haben? Für viele Menschen wird das schnelle Recherchieren von Informationen im Web dadurch zu einer Herausforderung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, die auch als „European Accessibility Act“ bekannt ist. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dazu, ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zu gestalten. Das BFSG zielt darauf ab, Menschen mit Einschränkungen besseren Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen und umfasst unter anderem folgende Bereiche:
- Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen
- E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- Elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets
- Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Books und Streaming-Dienste
- Öffentliche Verkehrsdienste, inklusive Buchungssystemen und Fahrkartenautomaten
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt betroffen?
- Unternehmen im Privatsektor wie Online-Shops, Banken, und Streaming-Dienste
- Öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
- Hersteller technischer Geräte wie z. B. Smartphones, Tablets und Selbstbedienungsterminals
- Transportdienstleister mit Buchungssystemen
- Telekommunikations- und E-Commerce-Unternehmen
- Banken und Finanzdienstleister mit digitalen Angeboten
Das bedeutet, wer über seine Website Produkte verkauft, Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen ermöglicht, fällt unter diese Regelungen. Ein Verstoß ist keine Option, da sonst Vertriebsverbote, Abmahnungen und Bußgelder drohen. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen.
Nicht betroffen sind unter anderem:
- Kleine Unternehmen (KMU): Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro
- Organisationen oder Anbieter, die keine gewerblichen Zwecke verfolgen.
- Reine interne B2B-Webseiten oder Plattformen ohne direkten Kundenkontakt
Warum barrierefreie Websites für uns ALLE wichtig sind
Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 9,4 Prozent (Quelle www.destatis.de | 12.09.2024). Das ist eine Vielzahl an Menschen, für die barrierefreie Websites eine enorme Erleichterung darstellen kann.
Stell dir vor, eventuell betrifft das ja auch einen potenziellen Kunden oder eine potenzielle Kundin von dir. Deshalb müssen die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit und Verständlichkeit so dargestellt und präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden wahrgenommen werden.
Vorteile einer barrierefreien Website
- Du kannst deine Reichweite steigern, weil du insgesamt mehr Menschen ansprichst und eine neue Zielgruppe erreichst.
- Barrierefreie Websites stärken dein SEO-Ranking, da Suchmaschinen ALT-Tags für Bilder, Untertitel bei Videos und eine verbesserte Lesbarkeit als relevante Ranking-Faktoren bewerten.
- Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle, da sie einfacher zu navigieren, übersichtlicher und für verschiedene Endgeräte und Bedürfnisse optimiert ist.
- Eine barrierefreie Website zeigt, dass du Verantwortung übernimmst und alle Menschen einbeziehst, wodurch du nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllst, sondern auch ein starkes Zeichen für Inklusion und Fairness setzt.
Letztendlich stärkt eine barrierefreie Website dein Markenimage, indem sie zeigt, dass du dich um alle Nutzer und alle Nutzerinnen kümmerst und diese einbeziehst.
Deine barrierefreie Website mit MOYA Marketing – die Chance, um potenzielle Kunden und Kundinnen zu erreichen.
Viele der Elemente, die eine Website barrierefrei machen, gehören zu den grundlegenden Anforderungen an gute Lesbarkeit. Diese sollten ohnehin selbstverständlich umgesetzt sein, damit sich User und Userinnen problemlos auf deiner Website orientieren und eine positive Erfahrung haben. Was könnte besser dazu beitragen, eine starke Beziehung zu den Menschen aufzubauen, die unsere potenziellen Kunden und Kundinnen sind?
Fazit: Eine digitale Welt für alle
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Welt. Indem es Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, trägt es dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen besser am digitalen Leben teilhaben können. Doch auch wenn das Gesetz viele positive Veränderungen bringt, ist es letztlich an den Unternehmen, diese Chance zu ergreifen und Barrierefreiheit als festen Bestandteil ihrer digitalen Strategie zu verankern.
Es geht nicht nur darum, gesetzliche Vorschriften zu erfüllen – es geht darum, das Internet für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Eine barrierefreie Gestaltung der digitalen Welt ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben kann.
Profitiere von unserem Know-how rund um das Thema barrierefreie Websites.
Disclaimer:
MOYA-Marketing bietet keine Rechtsberatung an! Bitte ziehen Sie in jedem Fall rechtlichen Rat hinzu, um zu klären, ob und in welchem Umfang Ihr Webauftritt vom BFSG betroffen ist.
Bildnachweis:
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